Ab wann eine Privatversicherung möglich ist, ist vom Gesetzgeber eindeutig geregelt. Für normale angestellte zählt hier das Jahresbruttoeinkommen. Bemessen wir dies an der Versicherungspflichtgrenze. Ab dieser Grenze kann man in eine Private Krankenversicherung eintreten. 2018 liegt diese Grenze bei einem Jahresbruttoeinkommen von 59.400 €. Das entspricht einen Bruttomonatslohn von 4.950 €. Sobald sie diese Grenze vorausschauen auf die nächsten zwölf Monate sicher überschreiten, können Sie an eine Privatversicherung denken. Versicherungspflichtgrenze ändert sich in der regel jährlich. 2017 zum Beispiel lag sie bei 57.600 € und wurde somit um knapp 2.000 € nach oben gesetzt.
Hier gibt es allerdings ein paar Ausnahmen. Beginnen Sie ein neues Arbeitsverhältnis und liegt ihr neues Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, dann können sie bereits mit dem ersten Arbeitstag in eine Private Krankenversicherung wechseln, egal an welchem Tag sie in das neue Unternehmen einsteigen.
Bekommen Sie allerdings während ihres bestehendes Arbeitsverhältnis eine Gehaltserhöhung und liegen damit vorausschauend für die nächsten zwölf Monate über der Versicherungspflichtgrenze, dann können Sie erst zum nächsten 1. Januar in die Privatversicherung wechseln. Hierbei gilt dann allerdings die neue Versicherungspflichtgrenze des Jahres. Wenn sie also im August 2018 eine Gehaltserhöhung bekommen, können Sie zum 01.01.2019 in die Privatversicherung wechseln, sobald sie die Versicherungspflichtgrenze für 2019 ebenfalls erfüllen.
Sollte ihre Jahresbruttogehalt bereits über der Versicherungspflichtgrenze liegen und haben Sie sich für eine freiwillige gesetzliche Versicherung entschieden, müssen Sie diese Versicherung erst kündigen, bevor Sie die in Privatversicherung wechseln können. Die Kündigungsfrist beläuft sich in der Regel auf 2 Monate zum Monatsende.
Bestimmte Berufsgruppen können sofort in die Private Krankenversicherung wechseln, da hier kein normales Arbeitnehmerverhältnis vorliegt. Beamte, Selbständige, Studenten und Freiberufler haben hier einen Sonderstatus und können ohne weitere Voraussetzungen in die Privatversicherung eintreten.
Nur weil Sie die gesetzlichen Voraussetzung für eine Privatversicherung erfüllen, heißt es noch lange nicht, dass es auch sinnvoll ist in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Wichtig ist, dass sie sich gut informieren, denn nicht jeder braucht das gleiche Angebot. Die Kosten für eine private Krankenversicherung richten sich oft nach der dahinterstehenden Leistung.
Junge und gesunde Menschen zahlen häufig geringe Beiträge, welche dann deutlich günstiger sind als die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch wer schon älter (in der Regel über 40) ist oder bereits Vorerkrankungen hat, wird mit einem höheren Tarif rechnen müssen. Auch wird der Tarif mit dem Alter immer weiter steigen, so dass es wichtig ist, mit den gesparten Geld in jungen Jahren Vermögen fürs Alter aufzubauen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, bei dem der Beitrag anteilig am Gehalt berechnet wird, ändert sich der Beitrag mit Eintritt ins Rentenalter nicht bzw. steigt weiter.
Ein weiterer Punkt ist die berufliche Sicherheit. Gibt es die Möglichkeit den Job zu verlieren oder könnte sich ihr Gehalt wieder nach unten entwickeln, ist eine Private Krankenversicherung ehr nicht zu empfehlen.
Auch die Familienplanung spielt eine Rolle. Ist diese bereits abschlossen können Sie ihren Beitrag gut bestimmen. Sollten aber noch Kinder geplant sein, kann sich auch hier der Beitrag nochmal erhöhen.
Prüfen Sie also genau, ob eine private Krankenversicherung für Sie sinnvoll ist.
Wenn Sie diese Punkte zum großen Teil mit Ja beantworten können, dann lohnt sich eine Privatversicherung. Ansonsten ist die gesetzliche Versicherung immer noch eine gute Alternative.
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